Organisation für kollektive Rechtewahrnehmung (CMO)

Glossar zum Musikverlag

Gemeinnützige Organisationen, sogenannte Collective Management Organizations (CMOs), sind für die Verwaltung und Lizenzierung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik verantwortlich. Sie verfolgen die Musiknutzung und sammeln Lizenzgebühren die daraus erwirtschafteten Einnahmen zu erzielen und den erwirtschafteten Betrag dann an die jeweiligen Songwriter und/oder Verleger auszuzahlen. CMOs haben im Allgemeinen offene und diskriminierungsfreie Kriterien für den Beitritt, sie sind Eigentum ihrer Mitglieder und benötigen für ihre Tätigkeit eine gesetzliche Genehmigung. Jeder CMO ist in einem bestimmten Land oder Gebiet tätig und kann sich in der Art unterscheiden Lizenzgebühren sie sammeln.

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