„Faire Nutzung” ist eine Ausnahme von den ausschließlichen Rechten der Urheberrechte © Inhaber einer schöpferischen Arbeit. Dies bedeutet, dass eine andere Partei das urheberrechtlich geschützte Material in begrenztem Umfang nutzen kann, ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen. In bestimmten Situationen können Aktivitäten wie Parodie, Kommentare, Suchmaschinen, Kritik, Berichterstattung, Forschung, Lehre, Bibliotheksarchivierung und Wissenschaft als solche in Betracht gezogen werden faire Nutzung.